|
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGBs als PDF zum downloaden
1. Allgemeines
Massgebend für alle Leistungen und Lieferungen sind
ausschliesslich diese Geschäftsbedingungen, auch wenn
sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Mit Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Einer Gegenbestätigung des Vertragspartners unter Hinweis
auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird
hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von
den Geschäftsbedingungen von Werbeatelier J-B-Kamender
sind nur wirksam, wenn sie von Werbeatelier J-B-Kamender
schriftlich bestätigt werden.
2. Urheberschutz und Nutzungsrechte
Der an das Werbeatelier J-B-Kamender erteilete Auftrag ist
ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung
des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung
von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften
des Werkvertrages und des Urheberrechtsgesetzes.
2.1. Die vom Werbeatelier J-B-Kamender erstellten
Arbeiten (insbesondere Entwürfe und Werkzeichnungen)
sind als persönliche geistige Schöpfungen durch
das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen
auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG
erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.
2.2. Ohne Zustimmung vom Werbeatelier J-B-Kamender
dürfen die Arbeiten einschliesslich der Urheberbezeichnung
weder im Original noch bei der Reproduktion geändert
werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
2.3. Die vom Werbeatelier J-B-Kamender erstellten Werke
dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und
den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet
werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als
Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung
erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem
vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter
mit der Zahlung des Regelhonorars.
2.4. Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflage) oder
Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind
honorarpflichtig, sie bedürfen der Einwilligung des
Werbeatelier J-B-Kamender.
2.5. Die Übertragung von Nutzungsrechten an
Dritte bedarf der Einwilligung vom Werbeatelier J-B-Kamender.
2.6. Über den Umfang der Nutzung steht dem Werbeatelier
J-B-Kamender ein Auskunftsanspruch zu.
3. Honorar
Konzeption, Text, Entwurf und Werkzeichnungen sowie die
Einräumung des Nutzungsrechts bilden eine Einheitliche
Leistung. Für diese Leistung berechnet das Werbeatelier
J-B-Kamender:
a) das Regelhonorar für die genutzte Entwurfsarbeit
b) das Werkzeichnungshonorar.
3.1. Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption
nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt,
berechnet das Werbeatelier J-B-Kamender ein Abschlagshonorar.
3.2. Das Werbeatelier J-B-Kamender wird in keinem
Fall unentgeltlich tätig, insbesondere bei der Beratung,
Konzeption/Text und der Schaffung von Entwürfen sowie
Wettbewerbs-Präsentationen.
3.3. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers
aus technischen gestalterischen und anderen Gründen
und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das
Honorar, sie begründen auch kein Miturheberrecht.
3.4. Die Honorare sind bei der Ablieferung der Arbeiten
fällig, sie sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen
zahlbar. Werden die Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist
das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des
Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines
Auftrages über einen längeren Zeitraum,
so kann das Werbeatelier J-B-Kamender Abschlagszahlungen
entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
3.5. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich
der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertssteuer zu entrichten
sind.
4. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
Die Änderung von Texten und Entwürfen, die Schaffung
und die Vorlage weiterer Entwürfe die Änderungen
von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Studium
von Manuskripten. Beschaffung von notwendigem Informationsmaterial,
Produktionsüberwachung u.ä.) werden nach Zeitaufwand
gesondert berechnet.
4.1. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder
mit den Entwurfsausführungsarbeiten entstehenden technischen
Nebenkosten (z.B. für Modelle/Dummies Fotografien etc.)
sind zu erstatten. Für Reisen, die nach Abstimmung
mit dem Auftraggeber/Verwerter zwecks Durchführung
des Auftrages oder der Nutzung erforderlich sind, werden
die Kosten und Spesen berechnet.
4.2. Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der
Nutzungsdurchführung (z.B. Lithografie, Druckausführung,
Versand) nimmt das Werbeatelier J-B-Kamender nur aufgrund
einer mit dem Auftraggeber/Verwerter getroffenen Vereinbarung
in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
4.3. Soweit das Werbeatelier J-B-Kamender auf Veranlassung
des Auftraggeber/Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen
vergibt, stellt der Auftraggeber/Verwerter Werbeatelier
J-B-Kamender von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten
frei.
4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen
ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten
sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten
sind Nettobeträge, die zzgl. Mwst. zu entrichten sind.
5. Eigentumvorbehalt und Versendungsgefahr
An den vom Werbeatelier J-B-Kamender erstellten Arbeiten
werden nur die vorab vereinbarten Nutzungsrechte eingeräumt,
ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
5.1. Die Originale sind nach Verwendung zur Reproduktion
innerhalb von zwei Wochen unbeschädigt an das Werbeatelier
J-B-Kamender zurückzugeben, sofern nicht schriftlich
eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
5.2. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten
erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/Verwerters.
6. Produktionsüberwachung
Die Produktion wird vom Werbeatelier J-B-Kamender nur aufgrund
einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine
solche Vereinbarung, so ist Werbeatelier J-B-Kamender ermächtigt,
erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu
erteilen.
7. Haftung
Eine Haftung für wettbewerbs- und zeichenrechtliche
Zulässigkeit der vom Werbeatelier J-B-Kamender erstellten
Arbeiten wird vom Werbeatelier J-B-Kamender nicht übernommen,
gleiches gilt für Schutzfähigkeit.
7.1. Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit
der Freigabe/ Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung
für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.2. Soweit das Werbeatelier J-B-Kamender auf Veranlassung
des Auftragebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen
und auf dessen Rechnung vergibt, haftet das Werbeatelier
J-B-Kamender nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse
der beauftragten Leistungserbringer.
7.3. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung
obliegt dem Auftraggeber/ Verwerter. Deligiert der Auftraggeber/Verwerter
im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in
Teilen an das Werbeatelier J-B-Kamender, stellt er das Werbeatelier
J-B-Kamender von der Haftung frei.
8. Belegexemplare
Von vervielfältigten Werken sind dem Werbeatelier J-B-Kamender
mindestens 10 ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu
überlassen.
9. Eigenverwertung
Das Werbeatelier J-B-Kamender ist berechtigt, von vervielfältigten
Werken Werbematerial zum Zweck der Werbeatelier J-B-Kamender-Eigenwerbung
zu erstellen und in jeder Form (Printmedien, Multi-Media,
Datenträger, Video/TV etc.) zu verbreiten.
10. Gestaltungsfreiheit
Für das Werbeatelier J-B-Kamender besteht im Rahmen
des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
Die an das Werbeatelier J-B-Kamender überlassenen Vorlagen
(z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung
verwendet, dass der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung
berechtigt ist.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist Münster, Westfalen.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen
lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine
wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen
Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
|