LEISTUNGEN
REFERENZEN
PARTNER
SERVICE
KONTAKT
JOBS
 
 
Suche:  
   
  AKTUELLES
10|09 Neue Homepage online
passend zum Frühling mehr
------------------------------------------
11|09 Kooperation mit Bertom
nach jahrelanger Zusammenarbeit entsteht eine strategische mehr
------------------------------------------
11|09 Gratis Checklisten!
zum kostenlosen Download mehr
------------------------------------------
12|09 Einfach Kunden binden!
Treue- und Bonuskarten sind mehr


Newsletter abonnieren!

  Allgemeine Geschäftsbedingungen

 AGBs als PDF zum downloaden

1. Allgemeines
Massgebend für alle Leistungen und Lieferungen sind ausschliesslich diese Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als angenommen. Einer Gegenbestätigung des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von den Geschäftsbedingungen von Werbeatelier J-B-Kamender sind nur wirksam, wenn sie von Werbeatelier J-B-Kamender schriftlich bestätigt werden.

2. Urheberschutz und Nutzungsrechte
Der an das Werbeatelier J-B-Kamender erteilete Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertrages und des Urheberrechtsgesetzes.

2.1. Die vom Werbeatelier J-B-Kamender erstellten Arbeiten (insbesondere Entwürfe und Werkzeichnungen) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.

2.2. Ohne Zustimmung vom Werbeatelier J-B-Kamender dürfen die Arbeiten einschliesslich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.

2.3.
Die vom Werbeatelier J-B-Kamender erstellten Werke dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des Regelhonorars.

2.4. Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig, sie bedürfen der Einwilligung des Werbeatelier J-B-Kamender.

2.5. Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der Einwilligung vom Werbeatelier J-B-Kamender.

2.6. Über den Umfang der Nutzung steht dem Werbeatelier J-B-Kamender ein Auskunftsanspruch zu.

3. Honorar
Konzeption, Text, Entwurf und Werkzeichnungen sowie die Einräumung des Nutzungsrechts bilden eine Einheitliche Leistung. Für diese Leistung berechnet das Werbeatelier J-B-Kamender:
a) das Regelhonorar für die genutzte Entwurfsarbeit
b) das Werkzeichnungshonorar.

3.1. Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet das Werbeatelier J-B-Kamender ein Abschlagshonorar.

3.2. Das Werbeatelier J-B-Kamender wird in keinem Fall unentgeltlich tätig, insbesondere bei der Beratung, Konzeption/Text und der Schaffung von Entwürfen sowie Wettbewerbs-Präsentationen.

3.3. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar, sie begründen auch kein Miturheberrecht.

3.4. Die Honorare sind bei der Ablieferung der Arbeiten fällig, sie sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Werden die Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum,
so kann das Werbeatelier J-B-Kamender Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

3.5. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertssteuer zu entrichten sind.

4. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
Die Änderung von Texten und Entwürfen, die Schaffung und die Vorlage weiterer Entwürfe die Änderungen von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Studium von Manuskripten. Beschaffung von notwendigem Informationsmaterial, Produktionsüberwachung u.ä.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.1. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit den Entwurfsausführungsarbeiten entstehenden technischen Nebenkosten (z.B. für Modelle/Dummies Fotografien etc.) sind zu erstatten. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/Verwerter zwecks Durchführung des Auftrages oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet.

4.2. Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B. Lithografie, Druckausführung, Versand) nimmt das Werbeatelier J-B-Kamender nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber/Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.

4.3. Soweit das Werbeatelier J-B-Kamender auf Veranlassung des Auftraggeber/Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber/Verwerter Werbeatelier J-B-Kamender von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.

4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. Mwst. zu entrichten sind.

5. Eigentumvorbehalt und Versendungsgefahr
An den vom Werbeatelier J-B-Kamender erstellten Arbeiten werden nur die vorab vereinbarten Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.

5.1. Die Originale sind nach Verwendung zur Reproduktion innerhalb von zwei Wochen unbeschädigt an das Werbeatelier J-B-Kamender zurückzugeben, sofern nicht schriftlich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

5.2. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/Verwerters.

6. Produktionsüberwachung
Die Produktion wird vom Werbeatelier J-B-Kamender nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist Werbeatelier J-B-Kamender ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

7. Haftung
Eine Haftung für wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der vom Werbeatelier J-B-Kamender erstellten Arbeiten wird vom Werbeatelier J-B-Kamender nicht übernommen, gleiches gilt für Schutzfähigkeit.

7.1. Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Freigabe/ Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

7.2. Soweit das Werbeatelier J-B-Kamender auf Veranlassung des Auftragebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung vergibt, haftet das Werbeatelier J-B-Kamender nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

7.3. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/ Verwerter. Deligiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an das Werbeatelier J-B-Kamender, stellt er das Werbeatelier J-B-Kamender von der Haftung frei.

8. Belegexemplare
Von vervielfältigten Werken sind dem Werbeatelier J-B-Kamender mindestens 10 ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen.

9. Eigenverwertung
Das Werbeatelier J-B-Kamender ist berechtigt, von vervielfältigten Werken Werbematerial zum Zweck der Werbeatelier J-B-Kamender-Eigenwerbung zu erstellen und in jeder Form (Printmedien, Multi-Media, Datenträger, Video/TV etc.) zu verbreiten.

10. Gestaltungsfreiheit
Für das Werbeatelier J-B-Kamender besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
Die an das Werbeatelier J-B-Kamender überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Münster, Westfalen.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

zurück | nach oben
Alle Inhalte dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Copyright© 2010 Werbeatelier JBK, Münster. Alle Rechte vorbehalten. Seite weiterempfehlen!